Allgemeine Geschäftsbedingungen von das WIR erleben
Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und, dass Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns
entschieden haben. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ruhe durch.
Diese garantieren einen reibungslosen Ablauf für alle Vorgänge unserer Veranstaltungen.
§1 Anmeldung und Vertragsabschluss
- Die Anmeldung kann sowohl mündlich als auch schriftliche erfolgen, womit Kund*innen verbindlich den
Abschluss eines Veranstaltungsvertrags, basierend auf dem erhaltenen Angebot und diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen akzeptieren.
- Mit der Auftragsbestätigung, die keiner bestimmten Form bedarf, durch das WIR erleben an die Kund*innen
kommt der Vertrag zustande. Hierzu erfolgt eine sofortige schriftliche Bestätigung.
- Erfolg die Anmeldung mehrerer Teilnehmenden durch einzelne Personen bzw. Institutionen hat der oder die
Anmeldende für das Einhalten der Vertragsverpflichtungen Sorge zu tragen.
§2 Leistungen
- Leistungsverpflichtungen von das WIR erleben ergeben sich allein aus dem Inhalt des vorliegenden
Angebots und der Auftragsbestätigung.
- Treten unvorhersehbare Wettereinflüsse oder Gruppensituationen auf, kann seitens des Veranstalters,
ohne Anspruch der Kund*innen bzw. Teilnehmer*innen auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich, vom geplanten
Programm durch die handelnden Personen von das WIR erleben abgewichen werden.
§3 Zahlung und Rücktrittgebühren
§4 Rücktritt durch das WIR erleben
- Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht oder fallen Betreuer*innen der
Kund*innen aus, kann die Aktion durch das WIR erleben jederzeit abgebrochen werden.
- Sollte der Verlauf einer Veranstaltung nachhaltig durch teilnehmende Personen gestört werden oder diese sich
in starkem Maße vertragswidrig verhalten, kann die Veranstaltung ebenfalls entschädigungslos abgebrochen
werden. Entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung tragen in diesem Fall die Kund*innen selbst.
Eventuelle Einsparungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, sollten diese an das WIR erleben
zurückgezahlt werden, werden den Kund*innen rückerstattet.
§5 Haftung
- Die Teilnahme an Aktionen die Teil des Programms von das WIR erleben, welche mit erhöhtem Risiken verbunden
sind, erfolgen auf eigene Gefahr. Materialien und Gerätschaften müssen von den Teilnehmer*innen selbst auf
erkennbare Mängel geprüft werden. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und nachweislich grobe Fahrlässigkeit.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Unfall-Versicherung.
- Die Kund*innen verpflichten sich, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen darauf hin zu wirken, eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten, insbesondere sind
sie vor Ort verpflichtet ihre Beanstandungen umgehend der Veranstaltungsleitung von das WIR erleben
mitzuteilen. Spätere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
- Gefährdet oder beeinträchtigt eine Höhere Gewalt erheblich den Ablauf einer Veranstaltung kann sowohl der
Kunde oder das WIR erleben den Vertrag kündigen.
- Abweichungen von ursprünglichen Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluss notwendig wurden und den
Gesamtablauf der Veranstaltung nicht völlig verändern, sind gestattet. Gewährleistungsansprüche für den
Kunden entstehen hierdurch nicht.
- Das WIR erleben haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und
Vermögensschäden, die auf Verschulden von das WIR erleben oder der von ihm mit der Leistung der
Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
- Durch Teilnehmende verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich durch den
Kunden zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend
gemacht werden.
§6 Versicherungen
Zur Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung vorzunehmen.
§7 Individuelle Vertragsbedingungen
- Für Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen – Nebenabreden oder Änderungen der
Bedingungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig.
- Die Kund*innen verpflichten sich gegenüber dem das WIR erleben zu ihrer eigenen Sicherheit über
chronische Erkrankungen und / oder Behinderungen rechtzeitig zu informieren (zum Beispiel:
Anfallsleiden, Diabetes, Asthma, Herzschrittmacher, Sehbehinderungen, Gehörschäden, Prothesen der
Gliedmaßen, Schwangerschaft, etc.). Das WIR erleben ist zu einem vertraulichem Umgang mit diesen
Informationen verpflichtet.
§8 Schlussbestimmungen
Das WIR erleben kann nur durch den Kunden, nur an dessen Sitz verklagt werden.
§9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung
möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.